Krankenkassen und Beihilfe finanzieren nur bestimmte psychotherapeutische Verfahren – bei entsprechender Zulassung der PsychotherapeutInnen. Dies sind zur Zeit Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Systemische Psychotherapie.
In unserer Praxis werden Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kassenleistung angeboten.
Da wir alle über verschiedene Weiterbildungen bzw. Zusatzausbildungen verfügen, finden jedoch verschiedene Methoden Einfluss in unsere Arbeit. Dazu gehören zum Beispiel die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie.
Familien- und Paartherapien sind keine Leistungen der Krankenkassen und müssen selbst bezahlt werden.
Gesetzliche Krankenkassen
Bei Vorliegen der fachlichen Notwendigkeit ist Psychotherapie eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse voll übernommen.
Sie benötigen für die Aufnahme einer Psychotherapie keine Überweisung von einem Arzt. Es genügt, wenn Sie Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen.
Privatpatienten und Beihilfe
Psychotherapie ist in den Versicherungsleistungen fast aller privaten Krankenkassen enthalten. Die Regelungen zu einer Kostenübernahme sind aber individuell unterschiedlich. Bitte erfragen Sie vor der Kontaktaufnahme den Umfang der Kostenübernahme. Gegebenenfalls können Sie bei Ihrer Versicherung bereits Antragsformulare anfordern.
Für Beamte ist die Leistung durch die Beihilfe in den Beihilfevorschriften geregelt.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen für Privatpatienten wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.