Finanzierung
Krankenkassen und Beihilfe finanzieren nur bestimmte psychotherapeutische
Verfahren: Dies sind zur Zeit Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
In unserer Praxis werden neben Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch
fundierter Psychotherapie weitere Verfahren angeboten, die von den Klienten
in der Regel selbst bezahlt werden müssen. Das sind vor allem Gesprächspsychotherapie
und systemische Therapie (Einzel, Familien- und Paartherapie). In besonderen
Fällen können auch diese therapeutischen Verfahren von anderen
Kostenträgern übernommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen
Bei Vorliegen der fachlichen Notwendigkeit ist Psychotherapie mit den
oben beschriebenen Einschränkungen eine Pflichtleistung aller gesetzlichen
Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse voll
übernommen.
Sie benötigen für die Aufnahme einer Psychotherapie keine Überweisung von einem Arzt, es genügt,
wenn Sie Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen.
Privatpatienten und Beihilfe
Psychotherapie ist in den Versicherungsleistungen fast aller privaten Krankenkassen
enthalten. Die Regelungen zu einer Kostenübernahme sind aber individuell
unterschiedlich. Den genauen Umfang der Kostenübernahme sollten Sie
deshalb bei Ihrer Versicherung erfragen, sowie Antragsformulare anfordern.
Einige Versicherungen schließen
in ihren Versicherungsbedingungen Psychologische Psychotherapeuten als
Behandler aus und verlangen die Behandlung durch einen Arzt. Da diese
Regelung juristisch nicht haltbar ist, erfolgt die Kostenübernahme
dann i.d.R. durch eine Kulanzregelung.
Für Beamte ist die Leistung durch die Beihilfe in den Beihilfevorschriften
geregelt.
Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen für Privatpatienten
wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
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