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Finanzierung Krankenkassen und Beihilfe finanzieren nur bestimmte psychotherapeutische Verfahren – bei entsprechender Zulassung der PsychotherapeutInnen. Dies sind zur Zeit Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Systemische Psychotherapie. Gesetzliche Krankenkassen Bei Vorliegen der fachlichen Notwendigkeit ist Psychotherapie eine Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse voll übernommen. Privatpatienten und Beihilfe Psychotherapie ist in den Versicherungsleistungen fast aller privaten Krankenkassen enthalten. Die Regelungen zu einer Kostenübernahme sind aber individuell unterschiedlich. Bitte erfragen Sie vor der Kontaktaufnahme den Umfang der Kostenübernahme. Gegebenenfalls können Sie bei Ihrer Versicherung bereits Antragsformulare anfordern. |
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